18.05.2016
EZigarette: Neues Tabakgesetz bedroht mittelständischen
Fachhandel
BfTG begrüßt „grundsätzlich“ Regulierung der EZigarette / Viele Unklarheiten bleiben / Britische Ärzte empfehlen Umstieg auf EZigaretten
Am 20. Mai 2016 wird das neue TabakerzeugnisGesetz in Kraft treten. Damit wird auch in
Deutschland die EURichtlinie 2014/40/EU umgesetzt, die eine europaweite Harmonisierung der Regulierung von Tabakerzeugnissen zum Ziel hat, u.a. „SchockFotos“ auf Verpackungen. Die Richtlinie schließt aber auch zum ersten Mal die EZigarette ein. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG) begrüßt die anstehende gesetzliche Regulierung des Genussmittels EZigarette, insbesondere auch das durch das novellierte Jugendschutzgesetz in Kraft getretene Abgabeverbot an Minderjährige. Der
Branchenverband kritisiert jedoch die „unverhältnismäßigen Einschränkungen im Handel und
Vertrieb“ sowie die „quasi Gleichstellung“ von Tabakerzeugnissen und EZigaretten.
Die EU definiert in ihrer Tabakrichtlinie (TPD) „Tabak zum oralen Gebrauch“ als Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabak bestehen, sei es in Form eines Pulvers oder feinkörnigen Granulats oder einer Kombination dieser Formen. „Hierunter fallen die verdampfenden Liquids der EZigarette jedoch nicht“, sagt Dustin Dahlmann, BfTGVorsitzender. Bei der EZigarette werde nichts verbrannt.
„Außerdem verzeichnet die EZigarette ein inzwischen mehrfach bestätigtes, deutlich geringeres Gesundheitsrisiko als die Tabakzigarette“, so Dahlmann weiter.
Zuletzt hatte ein Report des renommierten Royal College of Physicians für Aufsehen gesorgt. Die britische Ärzteorganisation untersuchte die Wirkung von EZigaretten und kam zu einem viel beachteten Ergebnis: „EZigaretten bieten die Chance, die Schäden des Rauchens für die Gesellschaft radikal zu reduzieren. Diese Gelegenheit sollte man nutzen.“ Die EZigarette sei zwar nicht unbedenklich, doch die Folgen eines Langzeitkonsums dürften kaum fünf Prozent jener Schäden erreichen, die das Rauchen von Tabak mit sich bringe.
Tabakkonzerne profitieren von Regulierung
Neben der „unverhältnismäßigen Gleichstellung“ von Tabakzigaretten und EZigaretten kritisiert der
BfTG am vorliegenden Gesetzentwurf, dass die besondere Branchen und Markstruktur bei der EZigarette nicht berücksichtigt werde. „Die überwiegende Mehrheit der Händler und Hersteller sind kleine, mittelständische Unternehmen“, betont Dahlmann. Die Fachgeschäfte leisteten einen hohen Beratungsaufwand, mit einem Schwerpunkt im OnlineHandel. Sie seien jedoch nicht in der Lage,
Regulierungen in kurzer Zeit (von „0 auf 100“) umzusetzen, zumal Vorgaben wie die
Altersüberprüfung noch nicht im Detail geklärt sind. „Eine zusätzliche Altersprüfung vor dem Betreten des InternetShops oder bei der Bestellung bringt keine höhere Sicherheit, sondern erschwert unnötig den Kauf einer EZigarette, darüber freuen sich nur die großen TabakKonzerne”, so Dustin Dahlmann.
„Es kann aber doch nicht Sinn und Zweck eines Gesetzes sein, kleine StartUps gegenüber den Tabakkonzernen zu benachteiligen.“
Der BfTG befürchtet, dass nach der Umsetzung des neuen Tabakgesetzes weitere Einschränkungen folgen. So hat das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits ein Änderungsgesetz und eine Änderungsverordnung zum erst ab dem 20. Mai geltenden Gesetz auf den Weg gebracht. Darin soll u.a. die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Liquids stark eingeschränkt werden. Die verschiedenen Geschmackrichtungen seien jedoch „essentiell für das Produkt“, sagt Dahlmann. Ein Stoff wie Menthol diene bei der EZigarette eben nicht dazu, „den Einstieg zu erleichtern, sondern den Ausstieg aus dem Rauchen zu ermöglichen.“ Laut Gesetzentwurf dürfen „die Liquids einer EZigarette keine Stoffe enthalten, die gesundheitliche Folgen für den menschlichen
Körper haben könnten.“ Dieser Satz schließe nahezu alle denkbaren Inhaltstoffe mit ein, kritisiert Dahlmann. „So formuliert kann man faktisch auch ein Totalverbot der EZigarette durchsetzen“, bestätigte die Corinna Rüffer (MdB, Die Grünen) bei einer Sitzung des Petitionsausschusses im
Bundestag. „Mit diesem Gesetzestext ließe sich im Grunde auch Trinkwasser verbieten“, so Rüffer.
„Fachhandel in Deutschland unterstützen“
Grundsätzlich empfiehlt der BfTG einen „Blick über den deutschen Tellerrand“. Der britische
Suchtforscher Gary Stimson sieht beispielsweise in der EZigarette ein effektives Mittel zur
Suchtbekämpfung. Laut einer NielsenStudie hätten durch das Dampfen insgesamt 836.000 Briten das
Rauchen aufgegeben, außerdem habe sich die EZigarette in „kurzer Zeit“ (von 20122015) als die Alternative zu Rauchentwöhnungsmittel (NikotinKaugummi, NikotinPflaster etc.) etabliert. Nicht zuletzt würden, so Stimson durch den Einsatz der EZigarette die Kosten für
RauchentwöhnungsProgramme sinken. Weder fallen Kosten für Forschung und Entwicklung neuer Rauchentwöhnungsmethoden an – noch müssen Suchthelfer, Selbsthilfegruppen oder Therapien organisiert und finanziert werden. Und für Information und Weiterentwicklung stehen qualifizierte EZigarettenFachhändler zur Verfügung. „Dieser Fachhandel sollte auch in Deutschland entsprechend unterstützt und nicht durch Gesetzvorgaben gegängelt und bedroht werden“, fordert Dahlmann.
Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) e.V. ist ein Zusammenschluss der nahezu aller führenden unabhängigen Herstellern und Einzelhändlern aus der EZigarettenBranche. Die Mitglieder des BfTG repräsentieren die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion der einzelnen Bestandteile und der Flüssigkeiten (Liquids) bis zum Groß und Einzelhandel. Seine Mitglieder sind unabhängige, kleine und mittelständige StartUp Unternehmen, die nicht der traditionellen Tabakindustrie angehören. Das
BfTG Es setzt sich für eine angemessene Regulierung der EZigaretten ein, die Kinder und
Jugendschutz, Qualität, Sicherheit, Innovation und Nachhaltigkeit gewährleistet.
Kontakt:
Dustin Dahlmann (Vorsitzender)
Tel.: +49 (0) 40 228 130 75
Fax: +49 (0) 40 228 672 999
info@bftg.org www.tabakfreiergenuss.org